Thema des Monats:
L-/H-Gas-Umstellung
Manchmal kommen Dinge sehr unverhofft. So war es am 20. April. Da verschickte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Entwurf für eine Novelle der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an die Verbände. Beim elektronischen Durchblättern des Entwurfs war ich dann schon verblüfft. Formuliert wurde darin eine Zusammenlegung der beiden deutschen Marktgebiete. Ohne Prüfauftrag, ohne vorherige Kosten-Nutzen-Analyse werden die Fernleitungsnetzbetreiber aufgefordert, die Zusammenlegung bis 2020 umzusetzen. Seitdem wird gerätselt, was denn das BMWi zu dem Schritt veranlasst hat. Ich weiß es nicht! Die offizielle Begründung in dem Verordnungsentwurf, man müsse verhindern, dass es innerhalb Deutschlands zu unterschiedlichen Spielregeln kommt, wirkt nicht wirklich überzeugend. Dies könnte dann geschehen, wenn jedes der beiden Marktgebiete sich mit anderen Marktgebieten außerhalb Deutschlands zusammentut. Allein, die Bundesregierung dürfte stark genug sein, um in Brüssel zu verhindern, dass solche Zusammenlegungen ohne ein Veto der Bundesnetzagentur (BNetzA) möglich sind. Alle bisherigen Netzkodizes tragen durchaus auch eine deutsche Handschrift.
Durchaus Überraschendes landete am 20. April im Posteingang der Verbände der Gaswirtschaft. Es war der schon für März angekündigte Entwurf einer Novelle der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV). In dem Entwurf heißt es unter anderem, § 21 wird wie folgt geändert: „Die Fernleitungsnetzbetreiber haben spätestens ab 1. April 2022 aus den bestehenden zwei Marktgebieten ein gemeinsames Marktgebiet zu bilden“.
Damit hatte im Grunde niemand wirklich gerechnet. In den Eckpunkten zu der Novelle vom Januar dieses Jahres hieß es zwar, die Novelle solle die Ergebnisse des Marktdialoges zur Integration von Marktgebieten der BNetzA berücksichtigen. Ergebnis des Dialoges war aber, dass weder die BNetzA noch viele Marktteilnehmer enthusiastisch für eine weitere Zusammenlegung von Marktgebieten plädierten, sondern zumindest eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse forderten (ener|gate Gasmarkt 12/16). Das Ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) schreibt jetzt in seiner Begründung zu dem Gesetzesentwurf, eine monetäre Betrachtung des Nutzens sei nicht mehr ausreichend. Nationale sowie europäische Diskussionen zu möglichen grenzüberschreitenden Zusammenlegungen von Marktgebieten seien zu berücksichtigen. An anderer Stelle heißt es: Mit der Zusammenlegung der beiden deutschen Marktgebiete soll vermieden werden, dass eine innerdeutsche Diskriminierung eintritt, wenn nur eines der beiden deutschen Marktgebiete grenzüberscheitend mit einem Marktgebiet zusammengelegt würde
Bei GASAG ist man mit dem Geschäftsjahr 2016 und der Entwicklung des Unternehmens sehr zufrieden. „Sie sehen vor sich zufriedene Menschen“, leitete die Vorstandsvorsitzende Vera Gäde-Butzlaff die Bilanzpressekonferenz ein. Zufrieden ist der GASAG-Vorstand unter anderem, weil GASAG die finanziellen Belastungen aus der Schließung des Berliner Gasspeichers (ener|gate Gasmarkt 02/17) ohne einen Einbruch des Ergebnisses verkraftet hat. Auf den Wert des Speichers wurden knapp 81 Mio. Euro abgeschrieben. Dennoch stieg das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) ganz leicht von 113 auf 117 Mio. Euro. Wie gut der Abschluss 2016 geworden wäre, zeigt das Ergebnis vor den Abschreibungen (EBITDA). Es stieg um fast 40 Prozent auf 275 Mio. Euro. Angesichts des margenschwachen Energievertriebs, der noch den größten Anteil des GASAG-Geschäftes ausmacht, ein erstaunliches Ergebnis. Aber die gegenüber 2015 deutlich niedrigeren Gaspreise haben zu gesunkenen Beschaffungskosten und Sondereffekten bei der Bewertung von Positionen geführt. Einen zusätzlichen positiven Effekt auf das Wetter hatten die im Vergleich zu 2015 niedrigeren Temperaturen. Die GASAG ist vor allem im Privatkundensegment im Heimatmarkt Berlin tätig und hat im Jahr 2016 die Preise nicht angepasst. Das hat der Marge mit Sicherheit gutgetan. Eine Preissenkung erfolgte erst zum 1. Januar 2017.
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