Thema des Monats:
Gastransport aus Russland
Am meisten beeindruckt hat mich im Januar die Diskussion über die Wirkungen der zukünftigen CO2-Preise in den Nicht- ETS-Sektoren Wärme und Verkehr. Wie Sie wissen, wurde kurz vor Weihnachten im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vereinbart, den Einstiegspreis auf 25 Euro/t anzuheben. Offen gestanden, ich selbst habe über die Auswirkungen gar nicht nachgedacht. Vermutlich haben mich Themen wie Nord Stream 2 und der Ukrainetransit zu sehr beschäftigt. Aber Anfang Januar fragten mich erste Gesprächspartner, ob ich mir schon einmal darüber Gedanken gemacht habe, was 25 Euro/t für den Gaspreis bedeuten. Hatte ich nicht; es sind 4,50 Euro/MWh. Und dies ist nur der Einstiegspreis. Die CO2-Bepreisung wird vermutlich Auswirkungen haben, die 4,50 Euro/MWh liegen oberhalb der Wahrnehmungsschwelle. Berater, die ich ganz gut kenne, wollten mir aber keine Zahlen zu konkreten möglichen Auswirkungen auf die Wahl von Heizungssystemen nennen. Verständlicher Grund ist der schnöde Mammon. Mit solchen Analysen kann man zurzeit Geld verdienen, vor allem wenn man noch die Wirkungen der neuen Fördermaßnahmen für Heizungssysteme mitanalysiert. Geld verdienen sollen die Berater, ich habe in dieser Ausgabe die Grundlagen der neuen Rahmenbedingungen zusammengefasst.
Ein Thema, das etwas abseitig wirkt, liegt mir am Herzen. Die Österreicher haben zum 01. Januar eine freiwillige Herkunftskennzeichnung für Gas eingeführt. Ich halte dies für spannend, weil Herkunftsnachweise und Handelszertifikate dafür entscheidend sein werden, ob sich ein Markt für grüne/blaue Gase und Wasserstoff entwickeln kann. Österreich hat jetzt einen Aufschlag gemacht, wichtig erscheinen mir Arbeiten an einer europäischen Harmonisierung, die auch begonnen wurden.
Ansonsten war im Januar der Handelsblatt-Energiegipfel. Viele Geschäftsführer und Vorstände der Branche waren da, bahnbrechend neue Erkenntnisse gab es nicht. Als erschreckend schwach wurde vielfach die Rede von Wirtschaftsminister Peter Altmaier empfunden. Auch dazu mehr in dieser Ausgabe.
Zum Schluss noch in eigener Sache. Im Februar ist nicht nur die E-world, ich gönne mir auch noch eine Woche Skifahren. Deshalb erscheint die kommende Ausgabe einige Tage später. Das war auch – unbeabsichtigt – bei der letzten Ausgabe so. Dafür kann ich mich nur entschuldigen, es gab technische Probleme.
Kurz vor Weihnachten kam es sowohl bei den US-amerikanischen Sanktionen gegen Nord Stream 2 (soweit die verkürzte Bezeichnung) als auch bei den Verhandlungen über den zukünftigen Ukrainetransit zum Showdown. Im Grunde zeitgleich wurden eine Grundsatzvereinbarung über den zukünftigen Transit durch die Ukraine erzielt sowie die US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 beschlossen. Das war der Stand beim Redaktionsschluss der Januarausgabe. Mittlerweile sind die Details und die unmittelbaren Auswirkungen bekannt. Sie sollen im Folgenden beschrieben werden.
Präzise sieht der Protecting Europe’s Energy Security Act (PEESA) Sanktionen gegen alle Personen vor, die Schiffe zur Verlegung von Pipelines in einer Wassertiefe von mehr als 30 Metern für die Projekte Nord Stream 2 und TurkStream in irgendeiner Weise zur Verfügung stellen. Obwohl das Gesetz eine Phase von 30 Tagen zur Beendigung von Arbeiten vorsieht, hat Allseas, das Unternehmen, dem die beiden Verlegeschiffe für die Nord Stream 2 gehören, diese Schiffe unmittelbar nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den US-Präsidenten zurückgezogen und wenige Tage später den Rückzug aus dem Projekt bekannt gegeben. Warum, wird sofort klar, wenn man den Brief der beiden Senatoren Ted Cruz und Ron Johnson vom 18. Dezember an den Allseas-Vorstandsvorsitzenden Edward Heerema liest (der Brief ist auf der Internetseite von Ted Cruz veröffentlicht)…
Die Nationale Strategie Wasserstoff des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist fertig! Na ja, zumindest im Entwurf, sagen mehrere Quellen, die im Beisein hochrangiger Vertreter des Ministeriums einen Blick hineinwerfen und ein wenig blättern durften (mehr gibt es nicht). Der Umfang beträgt wohl 25 Seiten, ein wesentlicher Vorschlag ist die Einrichtung eines nationalen Wasserstoffrates. Ob der Entwurf darüber hinaus konkrete Aktionen enthält, ist nicht bekannt. Ansonsten wird wohl die Technologieoffenheit betont, das heißt, neben grünem soll auch blauer Wasserstoff eine Option sein. Der Entwurf lag Ende Januar beim Bundeskanzleramt zur Abstimmung. Wie geht es weiter? Wirtschaftsminister Peter Altmaier reagierte darauf bei seinem Auftritt während des Handelsblatt- Energiegipfels am 21. Januar sehr seltsam. In seiner Rede sagte er zur Wasserstoffstrategie gar nichts. Handelsblatt-Redakteur Klaus Stratmann, der den Auftritt moderierte, fragte dann konkret nach, wann die Strategie veröffentlicht werde. Altmaier sprach dann erst von einigen Tagen, korrigierte sich dann und sagte, in wenigen Wochen werde die Ressortabstimmung unter anderem mit dem Bundesumweltministerium (BMU) beginnen. Dann werde sie auch im Kabinett verabschiedet. Am Rande der Veranstaltung fragten sich erste Teilnehmer, ob die Strategie jemals das Kabinett erreicht. Zwischen dem BMWi und dem BMU bestehen fundamentale Meinungsunterschiede in Bezug auf die zukünftige Rolle von Wasserstoff und die zukünftigen Verantwortlichkeiten. Angeblich arbeitet das BMU mithilfe eines Beraters an einer eigenen Wasserstoffstrategie.
Länger als geplant hatten wohl schon die ersten Abstimmungen mit den CDU-geführten Ressorts Wissenschaft, Verkehr und wirtschaftliche Zusammenarbeit, die an der Erstellung beteiligt waren, gedauert. Vor allem das Wissenschaftsministerium, sagen einige Quellen, habe viele Änderungen gewollt und wohl auch Vorbehalte gegenüber blauem Wasserstoff…
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