Thema des Monats:
Wasserstoff-Kernnetz
Am 15. November wurde die deutsche Energiewende und ihre Finanzierung nachhaltig erschüttert. Das Bundesverfassungsgericht hat an dem Tag die Finanzierungsmodalitäten für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt. Damit fehlen in dem Fonds konkret 60 Mrd. Euro. Dadurch sind nicht zuletzt wesentliche Elemente für die Finanzierung des Wasserstoffhochlaufs infrage gestellt. Die Parteien der Regierungskoalition haben sich im Grunde im Spannungsfeld zwischen der Schuldenbremse und dem Finanzbedarf für die Energiewende verhakt. Es lässt sich sicher trefflich darüber streiten, ob die hohen staatlichen Mittel insbesondere für den Wasserstoff-Markthochlauf gerechtfertigt und die Förderinstrumente effizient sind. Am Ende des Tages gehen wir eine Wette ein, dass Wasserstoff in Deutschland in Zukunft so günstig angeboten werden kann, dass sich Industrieprozesse mit dekarbonisiertem Wasserstoff weiter lohnen. Vielleicht muss Deutschland als Industrieland diese Wette eingehen, aber dann muss man eben ein verfassungskonformes Finanzierungsmodell suchen. Ob dies gelingt und welche Mittel dann übrig bleiben, werden die nächsten Wochen zeigen.
Dann wird sich auch zeigen, ob eine große Wasserstoff-Pipeline-Infrastruktur wirklich benötigt wird. Im November herrschte diesbezüglich erst einmal Euphorie. Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz beschlossen. 2024 könnten die „Bagger rollen“, wie es Thomas Gößmann, der Vorstandsvorsitzende des FNB Gas, bei der gemeinsamen Präsentation des finalen Kern- Netzentwurfs mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ausdrückte. Wenn da nicht noch der kleine Vorbehalt wäre, dass sich die FNB immer noch nicht sicher sind, dass das Finanzierungskonzept die von ihnen gewünschte Kapitalmarktfähigkeit hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat immerhin im November den Entwurf einer EnWG-Novelle mit dem Finanzierungskonzept vorgelegt. Finanzierung ist noch ein Punkt, aber dann muss eben auch der Wasserstoff fließen, um das Netz zumindest in einigen Jahren zu füllen. Manchmal hat man bei der grundsätzlichen Euphorie der FNB das Gefühl, Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen komme von allein, wenn das Netz erst einmal steht.
Das heißt, in dem letzten Heft des Jahres geht es viel um Wasserstoff. Dazu gehört auch der Bericht über die jüngste Baustelle in dem Sektor, eine Wasserstoff-Speicherstrategie.
Bleibt mir noch, Ihnen allen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen. Wir lesen uns im Januar wieder.
Im November nahm die Wasserstoffnetzentwicklung doch deutlich Fahrt auf. Zwar ist noch kein Meter Pipeline neu verlegt und kein Leitungsabschnitt umgewidmet, aber die deutschen Rahmenbedingungen für die Wasserstoff-Netzentwicklung werden deutlich: Am 03. November hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Referentenentwurf mit Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes an die Verbände zur Konsultation geschickt. Wie alle Regelungen zur Wasserstoffnetzentwicklung werden auch die Finanzierungsregeln Teil des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) (Paragraf 28r und s). Es war an einem Freitag um 13:10 Uhr als die E-Mail an die Verbände verschickt wurde. Immerhin bis zum Montag, den 06. November 17:00 Uhr, bestand Zeit für eine Stellungnahme, was einige Marktteilnehmer nicht wirklich amüsierte. Den Zeitdruck hat das Ministerium aufgebaut, weil am 15. November das Kabinett die Regelungen verabschieden sollte, was dann auch geschah.
Der Entscheidungsfindungsprozess zur Verlängerung der Gaspreisbremsen und einem Ende der Mehrwertsteuersenkung hatte am Ende des Tages etwas von Realsatire. Und dazu hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beigetragen. Am 31. Oktober hatte das Kabinett beschlossen, die Gas- und Strompreisbremse bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Allerdings stand die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission noch aus. Die Bundestagsfraktionen der Koalition haben dann Mitte November entschieden, einer Verlängerung der Preisbremsen nur bis Ende März zuzustimmen.
Dafür sollte die Absenkung der Mehrwertsteuer bis Ende Februar gelten und nicht schon, wie vom Kabinett vereinbart, Ende dieses Jahres vorzeitig auslaufen (ener|gate Gasmarkt 11/23). BDEW und VKU haben in einer gemeinsamen Erklärung diese Termin-Splittung heftig kritisiert. Am 20. November hat die EU-Kommission eine Verlängerung der Energiepreisbremsen beihilferechtlich genehmigt. Am 24. November hat dann Finanzminister Christian Lindner verkündet, es werde keine Verlängerung der Energiepreisbremsen geben. Die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) ist vermutlich genauso verfassungswidrig wie die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) siehe Abschnitt 2.1). Sie soll auslaufen. Schon die Finanzierung der Energiepreisbremsen für das laufende Jahr muss wohl aus einem Nachtragshaushalt erfolgen. Am 28. November hat Bundeskanzler Olaf Scholz im Rahmen einer Regierungserklärung zur Haushaltslage ein Ende der Energiepreisbremsen zum Jahresende angekündigt.
Offiziell heißt das von mir immer als Gesetz der kommunalen Wärmeplanung bezeichnete Gesetz „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“. Am 17. November hatte es der Bundestag verabschiedet. Gegenüber dem Kabinettsentwurf vom August (ener|gate Gasmarkt 08-09/23) gab es keine entscheidenden Veränderungen. Dies gilt vor allem für die Planungsprozesse und Terminvorgaben. Eine Anpassung erfolgte bezüglich des maximal zulässigen Anteils an Biomasse in der Wärmeerzeugung für Wärmenetze. Im Kabinettsentwurf war eine Begrenzung auf einen Anteil von 35 Prozent in Netzen mit einer Länge von null bis 50 Kilometern und 25 Prozent bei mehr als 50 Kilometer langen Netzen. Die Begrenzung für kleinere Netze entfällt. Für längere Netze bleibt die Begrenzung auf 25 Prozent.
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